Steuern sparen bei Wahlplakaten!

7 % - Steuern sparen bei Wahlplakaten

Wussten Sie, dass Wahlplakate, unter bestimmten Umständen, der verminderten Mehrwertsteuer unterliegen?

 

Ein Wahlkampf ist für die politischen Parteien immer mit Kosten verbunden. Aufwändige Wahlkampagnen sind teuer. Da wäre es doch schön, wenn man wenigstens in einigen Bereichen Steuern sparen könnte…

Kann man!
Gemäß § 12 Abs. (2) Nr. 1 des deutschen Umsatzsteuergesetzes kann bei Plakaten ein ermäßigter Steuersatz von 7 % geltend gemacht werden, sofern die Druckerzeugnisse eindeutig dem Zweck des politischen Wahlkampfes dienen und der Textanteil überwiegt. Das ist in der Regel der Fall, wenn kein Bild abgedruckt wird.

Laut deutschem Umsatzsteuergesetz gilt für Drucksachen mit werbendem Inhalt ein Steuersatz von 19 % Mehrwertsteuer. Neben den mehr oder weniger bekannten Ausnahmen für bestimmte Lebensmittel, Zeitschriften etc. werden hier eben auch Wahlplakate aufgeführt. Das bedeutet also, dass bei sogenannten Themenplakaten fast immer der ermäßigte Steuersatz von 7 % anstatt 19% zur Anwendung kommt. Unerheblich ist dabei das Material – der ermäßigte Steuersatz gilt gilt also auch für unsere Hohlkammerplakate aus wetterfestem Polypropylen.

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